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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 29.03.2022

2 S 3814/20

Normen:
GG Art. 105 Abs. 2a S. 1
GG Art. 3 Abs. 1
KrWG § 6
KrWG § 33
VerpackG § 7 Abs. 1
VerpackG § 7 Abs. 2
VerpackG § 2 Abs. 5
KAG § 9 Abs. 4
GG Art. 105 Abs. 2a S. 1
GG Art. 3 Abs. 1
KrWG § 6
KrWG § 33
VerpackG § 7 Abs. 1
VerpackG § 7 Abs. 2
VerpackG § 2 Abs. 5
KAG § 9 Abs. 4
GG Art. 3 Abs. 1
GG Art. 105 Abs. 2a S. 1
KrWG § 6
KrWG § 33
VerpackG § 2 Abs. 5
VerpackG § 7 Abs. 1
VerpackG § 7 Abs. 2
KAG § 9 Abs. 4

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