1. Das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 30.07.2021, Az.: 8 O 24/21, wird abgeändert: a.) Die Beklagte wird verurteilt, die Benutzung ihrer Grundstücke, bestehend aus einer Zufahrt, Höhe Fxxx Hxxx xxx, 7xxx Sxxx, [...]
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