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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 24.03.2022

5 - 2 StE 7/20

Normen:
StPO § 68b
RVG § 51 Abs. 1 S. 1
RVG-VV Nr. 4301 Ziff. 4

Dem gerichtlich bestellten Beistand, ..., ... wird auf seinen Antrag und nach Anhörung der Vertreterin der Staatskasse für die Vertretung der Zeugin ... im Verfahren vor dem Senat eine Pauschgebühr von 420 € (in [...]
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