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LSG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 26.10.2022

L 10 KO 2511/22

Normen:
JVEG § 4
JVEG § 10
JVEG § 12
JVEG § 14
UStG § 4 Nr. 11b
UStG § 10 Abs. 1 S. 1
JVEG § 4
JVEG § 10
JVEG § 12
JVEG § 14
UStG § 4 Nr. 11b
UStG § 10 Abs. 1 S. 1
JVEG § 4 Abs. 1
JVEG § 4 Abs. 7 S. 2
JVEG § 10 Abs. 1
JVEG § 10 Abs. 2
JVEG § 12 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 1 und Nr. 4-5
GOÄ Nr. 11
GOÄ Nr. 687
GOÄ Nr. 705
GOÄ Nr. 5298a

Die Vergütung des Antragstellers für sein Gutachten vom 21.06.2022 wird auf 1.695,44 € festgesetzt. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei. Kosten werden nicht erstattet. I. Streitig ist die Höhe der Kostenerstattung für [...]
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