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LSG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 27.04.2022

L 5 R 1399/21

Normen:
SGB V § 228
SGB V § 249a
SGB VI § 106
GG Art. 3
GG Art. 14
VO (EG) 883/2004 Art. 7
SGB V § 228
SGB V § 249a
SGB VI § 106
GG Art. 3
GG Art. 14
VO (EG) 883/2004 Art. 7
SGB V § 249a S. 1
SGB VI § 106 Abs. 1 S. 2
GG Art. 3 Abs. 1
GG Art. 14 Abs. 1

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 19.03.2021 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Im Streit steht die [...]
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