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LSG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 09.03.2022

L 8 R 2382/21

Normen:
SGB VI § 149 Abs. 5
SGB VI § 72 Abs. 3 Nr. 1
SGB X § 45
SGB X § 35
SGB VI § 149 Abs. 5
SGB VI § 72 Abs. 3 Nr. 1
SGB X § 45
SGB X § 35
SGB VI § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 4
SGB VI § 64
SGB VI § 72 Abs. 1
SGB VI § 73
SGB VI § 74 S. 3-4
SGB VI § 122 Abs. 3
SGB VI § 149 Abs. 5 S. 1-2

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 11.06.2021 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat auch die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren zu tragen. Die Revision [...]
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