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FG Sachsen - Entscheidung vom 06.12.2022

1 K 281/22

Normen:
UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a) und Nr. 15

1. Die Bescheide über die Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung vom 27. Juni 2022 werden dahingehend geändert, dass die festgesetzte Umsatzsteuer für März 2021 um 5.295,80 Euro, für April 2021 um 22.020,91 Euro, [...]
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