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FG Köln - Entscheidung vom 16.03.2022

2 K 2802/20

Normen:
EStG § 50d Abs. 1 S. 2

Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 22. März 2019 und der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 16. November 2020 wird der Beklagte verpflichtet, einen Freistellungsbescheid mit einer Abzugsverpflichtung [...]
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