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VGH Bayern - Entscheidung vom 03.11.2021

11 CS 21.1000

Normen:
StVG § 2 Abs. 8
StVG § 2b Abs. 1
StVG § 3 Abs. 1 S. 1, S. 3
FeV § 11 Abs. 6
FeV § 11 Abs. 8
FeV § 14 Abs. 1 S. 3
FeV § 36 Abs. 4
FeV § 46 Abs. 1 S. 1
FeV § 46 Abs. 3, Nr. 9.2.2 der Anl. 4
StVG § 2 Abs. 8
StVG § 2b Abs. 1
StVG § 3 Abs. 1 S. 1 und S. 3
FeV § 11 Abs. 6
FeV § 11 Abs. 8
FeV § 14 Abs. 1 S. 3
FeV § 36 Abs. 4
FeV § 46 Abs. 1 S. 1
FeV § 46 Abs. 3
FeV Anl. 4 Nr. 9.2.2
FeV § 11 Abs. 6

Fundstellen:
NJW 2022, 712

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. I. Der 1991 geborene Antragsteller [...]
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