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OLG Thüringen - Entscheidung vom 14.04.2021

(S) AR 62/20

Normen:
RVG § 51
RVG § 2 Abs. 2 Anl. 1

Dem Antragsteller wird für seine Tätigkeit im erstinstanzlichen Verfahren eine Pauschgebühr in Höhe von 13.890,- € (netto) bewilligt. Die Pauschgebühr tritt an die Stelle der Gebühren nach Nrn. 4100, 4112 und 4114 VV [...]
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