1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe - Zivilkammer XXI - vom 03.07.2020, Az. 21 O 342/19, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, [...]
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