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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 28.12.2020

2 Rb 21 Ss 699/20

Normen:
OWiG Anordnung von Einziehung und Verfall § 87 Abs. 3
StPO Entscheidung im selbständigen Einziehungsverfahren § 436
StPO Entscheidung im Nachverfahren § 434 Abs. 3 S. 1 Hs. 2
OWiG Rechtsbeschwerde § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
StPO Einstellungsurteil § 260 Abs. 3
OWiG § 87 Abs. 3
StPO § 436
StPO § 434 Abs. 3 S. 1 Hs. 2
OWiG § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
StPO § 260 Abs. 3

1. Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Z vom 3. August 2020 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung [...]
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