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FG Nürnberg - Entscheidung vom 08.04.2020

3 V 1239/19

Normen:
EStG § 22 Nr. 2
EStG 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1
FGO § 69 Abs. 3

Fundstellen:
DStR 2020, 1243
DStRE 2020, 758
MMR 2020, 876

1. Die Vollziehung des geänderten Einkommensteuerbescheides für 2017 vom 03.09.2019 wird in Höhe von 42.331,- € für die Dauer des Einspruchsverfahrens ausgesetzt. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu [...]
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