I. Auf die Berufung der Klägerin Ziffer 1 wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 06.07.2018, Az. 22 O 44/18, abgeändert: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Ziffer 1 einen Betrag von 971,84 € nebst [...]
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