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2 BvC 27/19
Normen: BVerfGG § 24 S. 2BVerfGG § 32 Abs. 1BVerfGG § 48BVerfGG § 24 S. 2BVerfGG § 32 Abs. 1BVerfGG § 48BVerfGG § 24 S. 2BVerfGG § 32 Abs. 1BVerfGG § 48
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (BVerfGE 7, 99 <109>; 105, 197 <235>).
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 7. Juni 2019 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.