BAG, Urteil vom 14.05.2019 - Aktenzeichen 3 AZR 76/18
Teilweise Parallelentscheidung zu BAG 3 AZR 112/18 v. 14.05.2019
Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision des Klägers - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 17. Januar 2018 - 12 Sa 760/17 - aufgehoben, soweit es der Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 26. Juli 2017 - 4 Ca 3328/16 - stattgegeben hat.
Die Berufung des Klägers gegen das genannte Urteil des Arbeitsgerichts Essen wird insgesamt zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Berufung und des Revisionsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen!
Normenkette:
BetrAVG § 1 ; BetrAVG § 16 Abs. 1 ; BetrAVG § 16 Abs. 2 ; BetrAVG § 16 Abs. 4 ; BGB § 141 Abs. 1 ; BGB § 242 ; BGB § 305c Abs. 2 ; BGB § 315 Abs. 1 ; BGB § 315 Abs. 3 ; ZPO § 551 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 ; LO Essener Verband § 9 Abs. 2; LO Bochumer Verband § 20;Hinweise des Senats:
Teilweise Parallelentscheidung zu führender Sache - 3 AZR 112/18 -; ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe