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VG Karlsruhe - Entscheidung vom 06.03.2018

3 K 15699/17

Normen:
FeV § 47 Abs. 1
FeV § 47 Abs. 2 S. 1
FeV § 47 Abs. 1
FeV § 47 Abs. 2 S. 1

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 18.11.2017 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 24.10.2017 wird hinsichtlich der Ziffer 2 des Bescheids wiederhergestellt, hinsichtlich dessen Ziffer 4 angeordnet. [...]
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