1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Stralsund vom 26.01.2017 - 4 O 166/14 - wird zurückgewiesen. Die Anschlussberufung des Beklagten verliert ihre Wirkung (§ 524 Abs. 4 ZPO ). 2. Die Kosten [...]
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