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LSG Thüringen - Entscheidung vom 09.11.2018

L 1 SF 1194/18 E

Normen:
SGG § 184
SGG § 189 Abs. 2 S. 2
SGG § 186
SGG § 86a
SGG § 86b

Auf die Erinnerung des Erinnerungsführers wird die Pauschgebühr unter der Nummer 92 des Gebührenverzeichnisses des Thüringer Landessozialgerichts vom 26. Februar 2018 für Januar bis Dezember 2017 auf 225,00 Euro [...]
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