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LSG Thüringen - Entscheidung vom 24.08.2018

L 1 JVEG 1494/17

Normen:
JVEG § 4 Abs. 1

Die Entschädigung für den Befundbericht vom 1. September 2017 wird auf 28,45 Euro festgesetzt. Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt. Nach dem Geschäftsverteilungsplan des Thüringer [...]
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