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LSG Thüringen - Entscheidung vom 31.07.2018

L 1 JVEG 1365/17

Normen:
JVEG § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 1

Die Entschädigung für die stationäre Unterbringung und Verpflegung jeweils für den 18. April 2017 (Rechungsnr. 1700350) wird auf 0,00 Euro festgesetzt. Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt. [...]
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