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FG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 12.04.2018

6 K 2254/17

Normen:
AO § 235

Fundstellen:
BB 2018, 1766
DStRE 2019, 235
EFG 2018, 994

I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Streitig ist die Festsetzung von Hinterziehungszinsen in Höhe von 9.782,00 €. Der Kläger betreibt seit dem Jahr 1995 in Speyer einen [...]
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