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SchlHOLG - Entscheidung vom 23.02.2017

5 U 171/16

Normen:
BGB § 495 (Fassung bis zum 19. Juni 2010), 242, 242
BGB § 355 (Fassung bis zum 19. Juni 2010), 242, 242
EGBGB Art. 245 (Fassung bis zum 10. Juni 2010)
BGB-InfoV § 14 Abs. 1, 3 und 4, Anlage 2 (Fassung bis zum 10. Juni 2010)
BGB § 495
BGB (in der bis zum 19.06.2010 geltenden Fassung) § 355
EGBGB (in der bis zum 10.06.2010 geltenden Fassung) Art. 245
BGB-InfoV (in der bis zum 10.06.2010 geltenden Fassung) § 14 Abs. 1
BGB § 242
BGB-InfoV (in der bis zum 10.06.2010 geltenden Fassung) § 14 Abs. 3
BGB-InfoV (in der bis zum 10.06.2010 geltenden Fassung) § 14 Abs. 4
Anlage 2 zur BGB-InfoV (in der bis zum 10.06.2010 geltenden Fassung)

Die Berufung des Klägers gegen das am 25. August 2016 verkündete Urteil des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Kiel wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsrechtszugs. Das Urteil [...]
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