I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Meiningen vom 21.06.2016, Az. (387) 2 O 926/15, wie folgt abgeändert: 1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2.281,88 € [...]
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