1. Auf die Streitwertbeschwerde der Beklagten wird Ziffer 2 des Beschlusses des Landgerichts Traunstein vom 12.05.2017, Az. 1 O 4092/14, wie folgt abgeändert: Der Streitwert wird bis zum 20.07.2017 auf 7.975,60 €, [...]
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