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OLG Köln - Entscheidung vom 31.07.2017

17 W 139/17

Normen:
BGB § 779
ZPO § 794

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger. Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 2.936,68 € Die gemäß §§ 104 Abs. 3 Satz 1, 567 ff. ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 [...]
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