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LSG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 01.06.2017

L 5 KR 101/17 B

Normen:
GKG § 52 Abs. 1
GKG § 63 Abs. 3 S. 2
GKG § 68 Abs. 1 S. 3
SGG § 88

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Trier vom 10.4.2017 abgeändert. Der Streitwert für das Klageverfahren wird auf 5.930,92 EUR festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde [...]
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