Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 17.11.2016 wird zurückgewiesen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. 1. Der Senat entscheidet gemäß § 68 Abs. 2 Satz 7 i.V.m. § 66 [...]
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