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OVG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 22.01.2015

OVG 3 B 16.09

Normen:
AufenthG § 54 Nr. 5a
AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 8a
AufenthG § 56 Abs. 1 S. 2

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 23. Juli 2008 wird geändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf [...]
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