Unter Änderung des Kostenansatzes vom … August 2015 im Verfahren 3 K …/15 werden die Kosten vorläufig i.S.d. § 52 Abs. 5 GKG auf 1.068,– EUR festgesetzt. Die Erinnerung wird im Übrigen zurückgewiesen. Die Auslagen des [...]
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