Der Streitwert für das Verfahren beträgt 5.537 €. Die Festsetzung des Streitwertes erfolgt gem. § 63 Abs. 2 Satz 2 des Gerichtskostengesetzes ( GKG ) von Amts wegen, weil das Gericht die Festsetzung des Streitwertes im [...]
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