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OLG München - Entscheidung vom 06.08.2014

34 AR 97/14

Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
ZPO § 37
ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 2
ZPO § 281
ZPO § 697 Abs. 2
ZPO § 696
GVG § 23 Nr. 1

Sachlich zuständig ist das Landgericht (München I). I. Die Klägerin, eine Gesellschaft von Patent- und Rechtsanwälten, erwirkte unter dem 2.10.2013 gegen den Beklagten einen Mahnbescheid über 6.568,86 € (Hauptsache) [...]
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