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VG Karlsruhe - Entscheidung vom 12.09.2013

3 K 496/12

Normen:
GewO § 33a Abs. 1 S. 1, 3
GewO § 33a Abs. 2 Nr. 2
LVwVfG § 37 Abs. 1

Es wird festgestellt, dass die der Erlaubnis der Stadt XXX vom 30.01.2012 / 01.02.2012 / 02.03.2012 beigefügte Auflage Nummer 5 rechtswidrig gewesen ist. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Der Kläger begehrt [...]
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