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VG Karlsruhe - Entscheidung vom 19.12.2013

9 K 200/12

Normen:
BBhV § 8 Abs. 4
SGB V § 13

Fundstellen:
ZBR 2014, 393

Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger auf seinen Antrag vom 27.09.2011 eine weitere Beihilfe in Höhe von 55,53 € zu gewähren. Der Bescheid des Bundesamts für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen vom [...]
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