Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 13.06.2012 wird zurückgewiesen. Die statthafte (s. dazu u.v.a. Beschluss des Senats vom 24.09.2012 - L 11 U 416/12 B -) Beschwerde ist [...]
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