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OLG Hamm - Entscheidung vom 12.03.2012

22 W 13/12

Normen:
ZPO § 3

Unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses wird der Streitwert anderweitig auf 5.000,00 € festgesetzt. Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet. In dem Beschluss über den [...]
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