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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 20.01.2011

11 AR 16/10

Normen:
GVG § 17a
SpruchG § 16
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
GVG § 17a
SpruchG § 16
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6

Fundstellen:
AG 2011, 337

Die 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt a.M. ist für die Entscheidung des Rechtsstreits zuständig. I. Die Klägerinnen begehren von der Beklagten auf der Grundlage eines im Jahre 1988 abgeschlossenen [...]
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