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LG Dortmund - Entscheidung vom 10.02.2011

9 T 628/10

Normen:
ZVG § 74a Abs. 1 S. 1
ZVG § 100 Abs. 1
ZPO § 765a Abs. 1 S. 1

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 17.000,00 € festgesetzt. Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 01.11.2010 gegen den Beschluss des Amtsgerichts [...]
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