Das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 21.07.2010, Az.: 8 Ca 686/10 - wird abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 374,60 € brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten [...]
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