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VG Stuttgart - Entscheidung vom 28.10.2010

11 K 930/10

Normen:
StAG §§ 10 ff.
StAG § 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 4
StAG 2009 § 12 Abs. 3

Die Beklagte wird verpflichtet, den Kläger in den deutschen Staatsverband einzubürgern. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Der Kläger begehrt eine Entscheidung über seinen Antrag auf seine Einbürgerung in [...]
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