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VG Stuttgart - Entscheidung vom 22.11.2010

11 K 847/10

Normen:
AufenthG § 25 Abs. 5
AufenthG § 11 Abs. 1
AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2
AufenthG § 5 Abs. 3 S. 2

Der Bescheid der Landeshauptstadt Stuttgart vom 27.11.2009 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 02.03.2010 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag des Klägers [...]
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