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VG Stuttgart - Entscheidung vom 15.07.2010

12 K 1288/10

Normen:
ZPO § 307
VwGO § 156
SchulG BW § 72 Abs. 2 Nr. 2
SchulG BW § 80 Nr. 1
ZPO § 307 S. 1
VwGO § 156

Die Verfügung des Regierungspräsidiums XXX vom 10.03.2010 wird aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Die Klägerin ist die Mutter eines am 21.06.1993 geborenen Sohnes. Dieser machte am 23.07.2009 den [...]
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