1. Die Berufung der Beklagten vom 02.05.2009 gegen das Endurteil des LG Landshut vom 23.04.2009 (Az. 41 O 2968/08) wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Das Urteil ist [...]
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