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LG Tübingen - Entscheidung vom 08.09.2010

5 T 285/10

Normen:
GKG § 21

Fundstellen:
ZfIR 2011, 265

Auf die Beschwerde der Gläubigerin werden die Kosten in Abänderung der Kostenrechnungen vom 10.5. und 26.5.2010 in Verbindung mit dem Beschluss des Amtsgerichts Reutlingen vom 4.8.2010 wie folgt festgesetzt: [...]
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