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LG Aurich - Entscheidung vom 11.11.2010

12 Qs 167/10

Normen:
OWiG § 96 Abs. 1 Nr. 4
OWiG § 104 Abs. 3
StPO § 308 Abs. 2

Fundstellen:
VRA 2011, 66
VRR 2011, 158-159

1) Dem Betroffenen wird hinsichtlich der Versäumung der Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. 2) Auf die sofortige Beschwerde des Betroffenen wird der [...]
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