Auf die Beschwerde des Wahlvorstandes wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bautzen vom 20.04.2010 - 6 BVGa 6001/10 - a b g e ä n d e r t und wie folgt gefasst: Die dem Antrag der Arbeitnehmer vom 15.04.2010 als [...]
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