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FG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 28.09.2010

2 K 1638/09

Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

Streitig sind die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Kleiderwäsche sowie die Berücksichtigungsfähigkeit der Kosten für die Berufsausbildung eines Kindes. Die Klägerin, Mutter einer am 18. Juli 1990 geborenen Tochter, [...]
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