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OVG Sachsen - Entscheidung vom 20.05.2009

2 B 364/08

Normen:
VwGO § 87a Abs. 1
VwGO § 87a Abs. 3

Fundstellen:
NVwZ-RR 2009, 744

Der Streitwert für das Verfahren in beiden Rechtszügen wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung durch das Verwaltungsgericht auf 2.500,- € festgesetzt. Die Entscheidung obliegt dem Senat. Die Zuständigkeit des [...]
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