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OLG Köln - Entscheidung vom 02.03.2009

17 W 2/09

Normen:
GKG § 17 Abs. 2
GKG § 28 Abs. 2
GKG § 66 Abs. 4 Satz 1
GKG § 66 Abs. 4 Satz 2
GKG § 66 Abs. 8
ZPO § 546
GKG-KV Nr. 9003 Nr. 1

Fundstellen:
AGS 2009, 339
MDR 2009, 955
OLGReport-Köln 2009, 817

Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen. Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet. I. Der Rechtsmittelführer ist Rechtsanwalt und zum Abwickler der Kanzlei des Rechtsanwaltes C. in L. bestimmt. [...]
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