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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 11.11.2009

L 11 KA 101/06

Die Feststellungsklage des Klägers wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Streitig ist eine aufsichtsrechtliche Beanstandung. Durch das Gesetz zur [...]
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